Fraktionsbildung im Gemeinderat von Hemmingen (Württ.)
Dem Hemminger Gemeinderat gehören zwei fraktionslose Ratsmitglieder an. Die übrigen 16 Mitglieder sind in den Fraktionen der CDU, FW und SPD organisiert. Fraktionslose Gemeinderätinnen und Gemeinderäte haben seit der Änderung der Gemeindeordnung vom 14.10.2015 weniger Rechte.
Zwar darf jedes Mitglied des Gemeinderats an den Bürgermeister Anfragen stellen; diese sind – ohne Aussprache – mündlich oder schriftlich zu beantworten. Eine umfassende Unterrichtung des Gemeinderats kann aber nur von einer Fraktion oder mindestens 3 Ratsmitgliedern verlangt werden.
Der Bürgermeister stellt die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung auf. Nur wenn dies von einer Fraktion oder mindestens 3 Ratsmitgliedern verlangt wird, muss der Bürgermeister einen Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung setzen. Dies soll das Gremium vor einer Überlastung durch Einzelanträge schützen. Ein einzelnes Ratsmitglied ist darauf angewiesen, dass ihm entweder der Bürgermeister entgegenkommt oder zwei weitere Ratsmitglieder oder eine Fraktion Schützenhilfe leisten. Anträge zu einem auf der Tagesordnung stehenden Thema kann aber jedes Ratsmitglied stellen.
In seiner Sitzung am 7.12.2021 hat der Hemminger Gemeinderat folgende Ergänzung der Geschäftsordnung beschlossen: „Bis zum Ende der Legislaturperiode des aktuellen Gemeinderates, Mai 2024, wird auch Einzelgemeinderäten die Möglichkeit eingeräumt, Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung zu bringen.“ Diese Stärkung der Minderheitenrechte durch Ergänzung der Geschäftsordnung wurde im Hemminger Gemeinderat teilweise als unzulässig bekämpft. Nach § 36 II GemO kann der Gemeinderat den Gang seiner Verhandlungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch eine Geschäftsordnung regeln. Die Mehrheit des Gemeinderats bringt dabei zum Ausdruck, dass Einzelanträge quasi pauschal eine Fraktionsunterstützung erhalten.
Mit Schreiben vom 19.11.2021 regt die Fraktion der Freien Wähler grundsätzlich an, die Mitgliederzahl im Hemminger Gemeinderat von 18 auf 14 zu reduzieren. Dies ist durch eine Änderung der Hauptsatzung möglich (zumindest bis eine Einwohnerzahl von 10.000 erreicht ist). Würde dieser Antrag umgesetzt, so würden die aufgeführten Fraktionsrechte auch von 2 fraktionslosen Ratsmitgliedern ausgeübt werden können. Ansonsten bliebe nur die Frage, ob sich Ratsmitglieder – ohne Rücksicht auf unterschiedliche Parteizugehörigkeit – zu einer Fraktionsgemeinschaft zusammenfinden.
22.1.2022
Hubert Brüstle-Heck