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23.11.2023 Mündliche Stellungnahme im GR zur Gründung des Zweckverbandes Laiblinger Weg

 

1) Das Projekt, 44 ha Ackerland mit einem Gewerbegebiet zu bebauen,lehnen wir ab. Es ist weder ökologisch vertretbar noch ökonomisch sinnvoll.

2) In der Vorlage wird behauptet, dass das Projekt ausSicht des Klimaschutzes nachhaltig gestaltet wird. Dies trifft nicht zu, weil die Versiegelung von besten Ackerflächen durch Ausgleichsmaßnahmen niemals vollständig kompensiert wird. Außerdem wird sich die Gemeinde Schwieberdingen bzw. der Zweckverband für den Grundstückserwerb und die Erschließung so nachhaltig verschulden, dass kein Verhandlungsspielraum für soziale oder ökologische Verkaufsauflagen bleiben wird.

3) In der Vorlage wird behauptet, der heutige Beschluss sei durch den Bürgerentscheid legitimiert. Das verdreht den klaren Wortlaut des Bürgerentscheids, der auf die Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans ging und sich weder auf die Eigenentwicklungsfläche noch auf das sog. BOSCH-Areal bezogen hat. Im Übrigen ist der Gemeinderat nur 3 Jahre an den Bürgerentscheid gebunden gewesen. Die stete Behauptung, die Ablehnung des Gewerbegebiets sei undemokratisch, zeigt lediglich eine Unkenntnis der Gesetzeslage.

4) Die Gemeinde Schwieberdingen hat am 23.5.2022 einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Die Verwaltung will ohne Kompensation davon abweichen, indem sie auf das Eintrittsrecht in regionale Gewerbeschwerpunkte auf anderen Gemarkungen verzichtet und das Stimmrecht geringer als die Kostenquote festsetzt.

5) Wir haben die Satzung des Zweckverbands untersuchen lassen. Dabei haben sich 13 wesentliche Verstöße gegen § 205 BauGB und das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit ergeben, die wir hier nicht alle im Einzelnen aufzählen wollen. Das fängt damit an, dass der Stadt Ditzingen keine Mitwirkung im Planungsverband übertragen werden kann, da sie weder Nachbargemeinde ist noch ein bauplanerischer Ausgleich erfolgt. Das geht damit weiter, dass die Gemeinde Schwieberdingen nicht – wie in der Vorlage behauptet – aufgrund der 51%-igen Stimmenzahl in der Lage ist, alle Entscheidungen zu beeinflussen. Hier wurde übersehen, dass eine ganze Anzahl derin der Satzung aufgezählten Beschlüsse übereinstimmend, d.h. mit allen Stimmen getroffen werden müssen. Wir werden die Stellungnahme der Genehmigungsbehörde zuleiten.

6) Schließlich zur Finanzierung. In der Vorlage sind eingangs weder einmalige noch jährliche Aufwendungen genannt. Es heißt dazu am Ende: die finanziellen Auswirkungen werden in der Zweckverbandssatzung geregelt. Was ist dort geregelt? Zum einen fehlt eine Vereinbarung über Gründungseinlagen – mit anderen Worten, ein nennenswertes Eigenkapital ist nicht vorhanden. In der Satzung vorgesehen ist die Finanzierung über die Umlage, d.h. dass Schwieberdingen rund 70 Mio. EUR an Umlage aufzubringen hat, sobald die Kaufpreise fällig und die Erschließung beauftragt ist. Noch in der Vorlage 2023/417 war die Aussage enthalten, dass die Finanzierung des Projekts über den Zweckverband erfolgen soll. Davon ist in der Satzung nichts zu lesen.

7) In der Vorlage heißt es, dass die Erwartung der verkaufsbereiten Eigentümer groß sei – das können wir verstehen. Müssen wir doch den Wirtschaftsnachrichten entnehmen, dass Immobilienpreise auf breiter Front einbrechen. Seit dem Sommer ist ein halbes Dutzend der größten deutschen Projektentwicklungsfirmen in die Insolvenz gegangen. Wenn selbst ein Herr Bencko steckengebliebene Gewerbeprojekte unter Druck verkaufen muss, ist dies nicht die Situation, in der die Gemeinde ein Mehrfaches ihrer gesamten Haushaltmittel in spekulative Grundstücksgeschäfte stecken darf.

8) Abschließend zum ewigen Argument der Gewerbesteuer. Hier wurde verhandelt, dass Schwieberdingen die ganze Gewerbesteuer des Bosch-Areals und der ortsansässigen Gewerbebetriebe bekommt. Beim regionalen Gewerbeschwerpunkt – den Schwieberdingen zu 76% bezahlt - soll die Beteiligung nur 51% sein. Dies betrachten wir nicht als Verhandlungserfolg. Eine kleine Anmerkung noch: wir haben hier im Rat viele empörte Worte über die Verzinsung von Gewerbesteuerrückzahlungen gehört – wenn man die Satzung genau liest, bleiben diese danach auch künftig bei Schwieberdingen in vollem Umfang hängen!

Zusammenfassend stellen wir fest, die Gründung des Zweckverbands ist nicht im Interesse von Schwieberdingen und seinen Bürgern. Wir lehnen sie daher ab.

 

Fraktion Bü90/Die Grünen

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